Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines
    Die unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen und sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen uns (FM Sattelservice, Inhaberin: Felicia Michler, Siedlerstraße 7, 91336 Oesdorf, E-Mail: info@feliciamichler.de) und Ihnen als unserem Kunden. Alle Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
  2. Geltungsbereich
    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtlichen Angebote, Bestätigungen und Lieferungen von FM Sattelservice. Sie gelten ausschließlich, auch für künftige Verträge mit dem Besteller.
    Entgegenstehenden oder abweichenden Geschäftsbedingungen des Bestellers wird bereits jetzt widersprochen, sie sind nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, auch wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen vorbehaltlos liefern.
    Der Besteller erkennt unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung, spätestens mit der Annahme der Lieferung oder Leistung an.
  3. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von FM Sattelservice.
    (1) FM Sattelservice behält sich das Eigentum an dem Vertragsgegenstand bis zum Eingang aller Zahlung aus dem Kaufvertrag vor.
    (2) Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
    (3) Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Verkäufers nicht nachkommt, kann der Verkäufer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, und die Herausgabe des noch in seinem Eigentum stehenden Vertragsgegenstandes verlangen. In der Zurücknahme des Vertragsgegenstandes durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung des Vertragsgegenstandes durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückerhalt des Vertragsgegenstandes zu dessen Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Verkäufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
  4. Widerrufsrecht für Verbraucher bei besonderer Vertriebsform
    (1) Kommt der Vertragsschluss unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zustande oder liegt insoweit eine besondere Vertriebsform i.S.v. §312 bff.BGB vor, so kann der Auftraggeber, wenn er Verbraucher ist, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
    Der Widerruf ist zu richten an:
    FM Sattelservice
    Felicia Michler
    Siedlerstraße 7, 91336 Heroldsbach OT Oesdorf
    Mobil: 015221086453
    E-Mail –Adresse: info@feliciamichler.de
    (2) Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zugewähren. Kann der Kunde (Verbraucher) die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde (Verbraucher) insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie es dem Kunden (Verbraucher) etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Der Kunde
    (Verbraucher) kann die Wertersatzpflicht i.ü. vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Der Kunde (Verbraucher) hat die Kosten der Rücksendung zu tragen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Kunde (Verbraucher) innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllen.
    (3) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen betreffend Warenlieferungen, die nach
    Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
    (4) Sonderanfertigungen, Sonderfarben und – Größen sind von der Rücknahme und vom Umtausch ausgeschlossen!
    (5) Bei Terminen vor Ort zur Neusattelanprobe, die auf Anfrage des Kunden zustandekommen, greifen die Paragraphen §§ 312 ff. BGB (sgn. Fernbsatzgeschäft bzw. Haustürgeschäft) ausdrücklich nicht.
    FM Sattelservice kann sich jedoch im Einzelfall aus Kulanz dazu bereiterklären, erworbene Sättel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt gegen ein anderes Modell auszutauschen. Hierbei wird für den erworbenen Sattel eine Nutzungsgebühr von 140,00 € erhoben, unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer oder eventuellen Rückgabegründen. Beim Tausch zu einem anderen Sattelmodell wird diese auf den Kaufpreis aufgeschlagen. Das Entfernen von Gebrauchsspuren soweit möglich oder eine über die Nutzungspauschale hinausgehende Wertminderung durch stärkere Gebrauchsspuren oder Schäden wird zusätzlich zur Nutzungsgebühr berechnet und als Aufschlag bei einem neuen Sattel in Rechnung gestellt.
    Im Falle eines Austausches verpflichtet sich der Käufer, den Sattel transportsicher zu verpacken und innerhalb von 7 Tagen an FM Sattelservice zu senden. Die entstehenden Kosten übernimmt der Käufer. Eventuell für FM Sattelservice anfallende Kosten durch z. B. nicht ausreichende Frankierung oder Abholung werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
    Nach Kundenspezifikation angefertigte Waren, nicht handelsübliche Sondermodelle, zu stark gebrauchte Sättel, Kommissionsware und beschädigte Sättel (Schäden, die nicht durch Gewährleistung/Garantie abgedeckt werden) können von dem Austausch aus Kulanz ausgeschlossen werden.
  5. Anzahlung
    (1) Bei einer Sattelbestellung, die innerhalb Deutschlands durchzuführen ist, ist durch den Auftraggeber eine Anzahlung von 50% des vereinbarten Vergütungsbetrages im Voraus zu entrichten. Die tatsächliche Höhe wird dem Auftraggeber gesondert mitgeteilt.
    (2) Bei einer Sattelbestellung, die außerhalb Deutschlands durchzuführen ist, ist durch den Auftraggeber die vollständige Vergütung im Voraua zu entrichten.
    (3) Auch bei sonstigen Bestellungen ist eine Anzahlung im Voraus zu entrichten, deren Höhe dem Auftraggeber gesondert mitgeteilt wird.
    (4) Der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung des Zahlungseinganges.
  6. Lieferfristen/Übergabe
    (1) Lieferfristen werden nach bestem Ermessen angegeben, sind aber nicht verbindlich.
    (2) Höhere Gewalt, unvorhersehbare schwerwiegende Betriebsstörungen verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Über den Eintritt einer solchen Verzögerung wird der Auftraggeber unverzüglich unterrichtet.
    Dauert die hierauf beruhende Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil vom Vertrag zurücktreten.
    (3) Die Liefer- / Übergabebereitschaft durch den Auftragnehmer wird dem Auftraggeber angezeigt. Kann die Lieferung/Übergabe aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, so gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug.
    (4) Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  7. Rücktritt vom Vertrag
    Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind, vom Vertrag zurück, so kann der Auftragnehmer angemessenen Ersatz für seine zur Auftragsdurchführung bereits getätigten Aufwendungen und die getroffenen Vorkehrungen verlangen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die vom Auftragnehmer nachstehend pauschal ausgewiesenen Kosten.
    Bei Rücktritt bis zu 1 Monat
    nach Auftragserteilung werden 15 %
    Bei Rücktritt bis zu 2 Monaten
    nach Auftragserteilung werden 30%
    Bei Rücktritt bis zu 3 Monaten
    nach Auftragserteilung werden 50 %
    Bei Rücktritt bis zu 4 Monaten
    nach Auftragserteilung werden 70 %
    Bei Rücktritt ab dem 5. Monat
    nach Auftragserteilung werden 80 %
    des vereinbarten Vergütungsbetrages zur Zahlung fällig.
  8. Gewährleistung
    (1) Soweit ein von dem Verkäufer zu vertretender Mangel an dem Vertragsgegenstand vorliegt, ist der Verkäufer unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
    (2) Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung eines neuen Vertragsgegenstandes erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen.
    Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
    (3) Der Sattel und verkauftes Zubehör unterliegen der allgemeinen Garantievorgabe des Herstellers. Kein Mangel ist natürlicher Abrieb der Gurtstrippen, Sitzfläche und der Sattelblätter oder Beschädigungen sowie unter evtl. Gewalteinwirkung entstandene Risse in der Oberhaut. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn die von FM Sattelservice gelieferten Waren durch äußere Einflüsse, Fehlbedienung, Missachtung der Bedienungs- und Wartungsanleitung und durch Sturz beschädigt wurden, Änderungen oder Eingriffe durch nicht berechtigte Verbrauchsmaterialien zum Einsatz gekommen sind, die nicht den Spezifikation- und Herstellungsvorschriften entsprechen.
    Der Kunde ist verpflichtet FM Sattelservice die Überprüfung des fehlerhaften Gegenstandes zu gestatten. Dies erfolgt nach Wahl von FM Sattelservice entweder am Ort des Kunden oder nach freigemachter erfolgter Zusendung am Ort (Geschäft) der Firma FM Sattelservice.
    Auf unsere Waren gewähren wir eine gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten, wenn es sich um Neuwaren handelt. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
    (4) Sattelpassform:
    Es wird darauf hingewiesen, dass es keinen Mangel darstellt, wenn sich der Sattel deshalb verändert, weil mit dem Sattel auf einem anderen Pferd, als das dafür vorgesehene geritten wird, oder die Sitzgröße des Sattels dahingehend bei Benutzung nicht berücksichtigt wird, dass ein anderer Reiter (z. B. Bereiter), welcher eigentlich eine andere Sitzgröße benötigt, auf diesem Sattel reitet und der Sattel sich dadurch verändert. Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass der Sattel bei der Auswahl auf das bestimmte Pferd angepasst ist. Sollte sich nun Pferd (Muskelaufbau, Muskelabbau, Fettgewebe) oder Reiter (Gewicht, Reitweise, Beinlänge, Steigbügelriemenlänge)
    verändern, so stellen dies äußere Einflüsse auf den Sattel da. So kann nicht zugesagt werden, dass der letztlich gewünschte Erfolg der Passgenauigkeit am Pferd und der Korrektheit der Sitzposition des Reiters eintritt.
    (5) Sattelanprobe:
    Der Kunde kann nach Absprache mit FM Sattelservice den zur Auswahl gestellten Sattel testen. Ein Test über mehrere Tage ist nach Absprache möglich. Er ist jedoch verpflichtet, diese/n Sattel nach Ablauf der vereinbarten Anzahl an Tagen – sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde – unaufgefordert sauber und im einwandfreien Zustand zurückzugeben.
    Der Kunde hat bei Beschädigung des Sattels dem Händler einen entstandenen Schaden und bei Verlust des Sattels den kompletten Kaufpreis und Anfahrtskosten zu ersetzen.
    (6) Sattelanprobe vor Ort:
    Beratungen werden telefonisch und per E-Mail durchgeführt. Nach entsprechender Vereinbarung und gegen ein Entgelt werden auch Sattelanproben und Beratung vor Ort beim Kunden durchgeführt.
    I. Kosten – Sattelkauf mit Sattelanprobe:
    1. Bei Sattelanpassungen und -Anproben von neuen und gebrauchten Sätteln wird eine Pauschale für Beratungskosten erhoben, wenn kein Sattel gekauft wird. Fahrtkosten fallen immer an, auch bei Sattelauslieferungen und wenn nach einem Termin ein Sattel gekauft oder bestellt wird.
    Die Pauschale für die Fahrt- und Beratungskosten wird ausgehend vom Sitz der Firma FM Sattelservice in 91336 Oesdorf berechnet.

    Anfahrt:
    Bis 30 km 45,00 €
    Bis 40 km 55,00 €
    Bis 50 km 65,00 €
    Bis 70 km 85,00 €
    Bis 85 km 95,00 €
    Bis 100 km 120,00 €
    Über 100 km ab 125,00 €

    Beratungskosten:
    Sattelanprobe & Beratung bis 2 h 145,00 €
    je weitere 15 Minuten zzgl. 20,00 €
    Passformkontrolle 75,00 € zzgl. Anpassungsleistungen
    Erstkontrolle Bestandssattel 125,00 €
    Nachkontrolle Bestandssattel 95,00 €
    Sattelkissen aufpolstern 70,00 € bis 120,00 €
    Sattelkissen neu polstern 185,00 € bis 245,00 €
    Ortweite verstellen (kalt) 50 bis 95,00 €

    2. Sattelkäufe mit Anpassung über 150 km vom Standort Oesdorf entfernt, müssen gesondert angefragt werden.
    3. Änderungen an einem von FM Sattelservice gekauften Sattel sind kostenpflichtig, wenn der Sattel aus nicht verschuldeten Gründen von FM Sattelservice – siehe Punkt 8. Gewährleistung, (4) – nicht passt. Erforderliche Aufpolster-/Anpassungsarbeiten – vgl. auch 9. – stellen keine Nachbesserung i.S. der gesetzlichen Gewährleistung dar.

    II. Kosten – Sattelüberprüfung
    Bei Sattelüberprüfung eines nicht von FM Sattelservice erworbenen Sattels entstehen Fahrt- und
    Beratungskosten. Diese werden wie unter ‚(6) I. Kosten – Sattelkauf mit Sattelanprobe’ berechnet.
    Diese volle Pauschale für Fahrt-/Beratungskosten entsteht nur bei individueller Anfahrt. Sollten mehrere Überprüfungen vor Ort sein, so werden die Anfahrtskosten anteilmäßig berechnet.
    Kann der Kunde einen Beratungstermin oder einen Termin zur Anpassung von Sätteln nicht wahrnehmen, so hat er uns spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin darüber in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, kann FM Sattelservice eine Pauschale von 150,00 € verlangen.
    (7) Der Kunde hat, wenn er Unternehmer ist, die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen und Abweichungen oder Transportschäden innerhalb von zwei Wochen ab Übergabe bei uns zu melden. Erfolgt die Meldung nicht rechtzeitig gilt die Ware als genehmigt.
    (8) Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für Haftungsansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  9. Besonders zu beachtende Hinweise
    Beim Erwerb eines für das jeweilige Pferd vor Ort angepassten Sattels sind die für die Benutzung
    nachfolgenden Hinweise zu beachten: Durch den neu angepassten Sattel und durch regelmäßiges Trainieren des Pferdes kann sich die Rückenbemuskelung und das Fettgewebe des Pferdes verändern. Auch kann das Pferd Saison-, Krankheits- oder Fütterungsbedingt zu- oder abnehmen. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Passgenauigkeit des Sattels. Für den Gebrauch und den Erhalt des Sattels ist daher zu beachten, dass eine regelmäßige Überprüfung des Sattels und ein
    eventuell erforderliches Anpassen – insbesondere bei auftretenden Veränderungen des Pferdes – erforderlich und empfehlenswert ist. Hinsichtlich der Vergütungspflicht ist 8. zu beachten. Der erworbene Sattel sollte nur für das Pferd verwendet werden, für welches der Sattel angepasst wurde. Jeder Wechsel auf ein anderes Pferd hat eine Veränderung des Sattelkissens zur Folge. Nicht nur der Sitz des Reiters, sondern auch unterschiedlich verwendete Sattelunterlagen haben Einfluss auf die Position des Sattels nach der Ingebrauchnahme. Es wird weiter empfohlen,
    den Sattel nur mit den empfohlenen Pflegeprodukten zu pflegen. Eine Gewähr für die Passgenauigkeit eines neuen Sattels sowie die korrekte Sitzposition des Reiters wird vom Auftragnehmer daher nur bezogen auf den Zeitpunkt der Übergabe übernommen. Sollten aus den o.g. Gründen Nachpolsterungen, Anpassungs- oder Veränderungsarbeiten nach Übergabe erforderlich werden, sind diese nicht als Nachbesserung i.S. der Gewährleistung zu verstehen.
  10. Datenschutzerklärung
    Wir verwenden Ihre Bestandsdaten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns gespeichert und verarbeitet. Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich an uns oder senden Sie uns Ihr Verlangen per Post, Fax oder E-Mail. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Haus-Adresse und E-Mail-Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und
    jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z. B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.
  11. Schlussbestimmungen
    (1) Ansprüche aus dem Kaufvertrag können ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers nicht abgetreten werde.
    (2) Auf diesem Kaufvertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz der Firma FM Sattelservice.
    (3) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Zusammenhang mit diesem Kaufvertrag getroffen wurden, sind in dem Kaufvertrag schriftlich niedergelegt.
    (4) Sollte eine Regelung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Kaufvertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame und durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen und ideellen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen soweit wie möglich entspricht.
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt. FM Pferdetraining und der Kunde werden die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare, in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichkommende Bestimmung ersetzen. Entsprechendes gilt für eine Lücke im Vertrag.
    FM Sattelservice, Siedlerstraße 7, 91336 Oesdorf
    Dezember 2023